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   OLG Koblenz, 07.03.2006 - 5 U 1242/05   

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https://dejure.org/2006,46153
OLG Koblenz, 07.03.2006 - 5 U 1242/05 (https://dejure.org/2006,46153)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.03.2006 - 5 U 1242/05 (https://dejure.org/2006,46153)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. März 2006 - 5 U 1242/05 (https://dejure.org/2006,46153)
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  • BGH, 22.05.1990 - IX ZR 208/89

    Rechtsfolgen der Schlechterfüllung eines Dienstvertrages; Unmöglichkeit von

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2006 - 5 U 1242/05
    Daraus wird weit überwiegend gefolgert, auch eine schlechte Dienstleistung sei zu vergüten (vgl. die Nachweise bei Roth VersR 1979, 494 ff und 600 ff; außerdem Ullrich in NJW 1984, 585 ff und - für den GmbH - Geschäftsführer BGH Betrieb 1988, 387 sowie für den Detektiv BGH NJW 1990, 2549 [BGH 22.05.1990 - IX ZR 208/89] ).
  • OLG Koblenz, 19.12.2002 - 5 U 669/02

    Anwaltsgebühren bei Schlechterfüllung des Geschäftsbesorgungsvertrages; Erfallen

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2006 - 5 U 1242/05
    Ist nach alledem von einer der völligen Nichtleistung gleichstehenden Schlechterfüllung auszugehen, steht der Beklagten das Vertragshonorar nicht zu (vgl. zu einem ähnlichen Fall - Anwaltsdienstvertrag - das in VersR 2003, 1255 [OLG Koblenz 19.12.2002 - 5 U 669/02] - 1256 = OLGR Koblenz 2005, 688 - 690 auszugsweise abgedruckte Senatsurteil vom 19.12.2002 - 5 U 669/02 -).
  • BGH, 25.11.2004 - I ZR 210/01

    Darlegungs- und Beweislast für grob fahrlässiges Verhalten eines Spediteurs

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2006 - 5 U 1242/05
    Erst ein derartiges Verteidigungsvorbringen hätte es erfordert, in eine Beweiserhebung über den - dann hinreichend substantiiert bestrittenen - Sachvortrag des Klägers einzutreten (vgl. zu Inhalt und Umfang der sekundären Behauptungslast einer nicht beweisbelasteten Prozesspartei BGH 1. Zivilsenat, Urteil vom 25. November 2004, I ZR 210/01 in BGHReport 2005, 711 - 713 m. w. N.).
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